media group westfalen GmbH & Co. KG,
Lensing Media GmbH & Co. KG,
Zeitungsverlag Rubens GmbH & Co. KG,
Medienhaus Bauer GmbH & Co. KG
(2) Anwendung findet stets die zum Zeitpunkt des Abschlusses eines jeden Rechtsgeschäfts aktuell gültige Fassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit unter www.mgw.de/agb abgerufen werden können.
(3) Sofern der Auftraggeber den Auftrag ohne Vorlage des Anzeigentextes oder eines Beilagenmusters erteilt, gilt der Auftrag unter dem Vorbehalt angenommen, dass der Verlag, entsprechend der nachfolgenden Regelung, keine Einwendungen gegen den Text oder die Form der Werbung erhebt.
(1) Die Verlage behalten sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts (z.B. Verstoß gegen Strafvorschriften), der Herkunft (z.B. Verstoß gegen das Urhebergesetz) oder der technischen Form nach sachgemäßen Ermessen abzulehnen (bzw. bis zu einer Korrektur zurückzustellen), insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichungen für den Verlag unzumutbar sind. Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt vor, wenn die Anzeige gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (z.B. diffamierende, verunglimpfende Karikatur, Schmähkritik). Dies gilt auch für Aufträge die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für die Verlage erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(2) Wird ein Auftrag aus den vorgenannten Umständen nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber dem Verlag, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten, es sei denn den Auftraggeber hat die Ablehnung nicht zu vertreten.
(3) Verantwortlich für die Datenverarbeitung sind die oben genannten Verlage.
Datenschutzbeauftragter ist die
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Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und die Erfüllung des Vertrags gemäß Art 6 Abs. 1 b DSGVO. Falls es zum Vertragsschluss kommt, speichern wir die Daten für 10 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB) nach Vertragsende, ansonsten für drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden (§ 195 BGB). Die Ausfüllung der Kontaktangaben ist für einen Vertragsabschluss erforderlich. Für die Daten der SEPA Lastschrift gilt dies nur, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten. Natürliche Personen haben nach den gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Es besteht ein Beschwerderecht bei folgender Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.
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